StartFinanzenAltersversorgung im öffentlichen Dienst: deutlich teurer als bisher bekannt

Altersversorgung im öffentlichen Dienst: deutlich teurer als bisher bekannt

Berlin (ots) –

Die Versorgungsverpflichtungen für die Beschäftigten im öffentlichen
Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden sind erheblich höher, als sie
gemeinhin den Bürgern dargestellt werden. Gerade in der jetzt
begonnenen Dekade muss zu Lasten investiver Projekte mit hohen
Ausgabensteigerungen gerechnet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine
aktuelle Recherche der bundesweit tätigen Unternehmensberatung diz
Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG.
Untersucht wurden der Haushalt des Bundes sowie im Ländervergleich
vor allem Hessen und Berlin. „Zudem fehlen auch im privaten
Unternehmenssektor Rückstellungen für Pensionszusagen in der
Größenordnung von mehreren hundert Milliarden Euro“, betont
diz-Vorstand Thorsten Kircheis. Vor dem Hintergrund ihrer
Untersuchung ist die diz AG skeptisch, ob der aktuell im
Bundesfinanzministerium zur Veröffentlichung vorbereitete
„Tragfähigkeitsbericht“ die Versorgungslasten in vollem Umfang
transparent macht.

Anspruch der diz-Untersuchung war es, tatsächlich alle
Verpflichtungen zu erfassen, die den öffentlichen Haushalten aus der
Altersversorgung ihrer Beschäftigten entstehen. So werden bislang in
Übersichten häufig die zusätzlich zu den Beamtenpensionen auch im
Rentenalter noch gezahlten Beihilfen zur Krankenversicherung
unterschlagen. Oft fehlen Angaben zur Hinterbliebenenversorgung oder
zu gesonderten pensionsberechtigten Personengruppen.Bei den
Angestellten betrifft die Informationslücke die tarifliche
Zusatzversorgung, die über die Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung hinausgeht. Dieses in der Öffentlichkeit
weitgehend unbeachtete Versorgungssystem dient dazu, den Angestellten
des öffentlichen Dienstes einen nahezu gleichen Rentenanspruch wie
den Beamten zu sichern. Es entspricht deshalb nicht den Tatsachen,
dass es für die öffentlichen Hände günstiger sei, Angestellte statt
Beamte zu beschäftigen.
Unterstützung erhielt die diz AG bei ihrer Recherche durch den
Wirtschaftsrat der CDU mit seinen Landesverbänden Hessen und
Berlin-Brandenburg.

Bundeshaushalt: Trotz weniger Pensionären deutlich höhere
Pensionsausgaben

Die Bundesregierung unterrichtet Parlament und Öffentlichkeit im
regulären Abstand von rund zwei Jahren mit einem umfassenden
„Versorgungsbericht“ aus dem Innenministerium über ihre
Pensionsverpflichtungen. Der letzte „Sechste Versorgungsbericht“
stammt allerdings aus dem Jahr 2016. Darin wird erläutert, dass der
Bund neben höheren Pensionslasten auch mit steigenden Einnahmen
rechnet. Daher werde sich die Versorgungsquote (das heißt der Anteil
des Versorgungsaufwands an den Haushaltseinnahmen) langfristig wie
heute schon bei mäßigen 2 bis 2,2 Prozent bewegen und somit kein
ernsthaftes Problem darstellen. Anstelle hoher vorsorglicher
Rückstellungen hofft man auf ausreichende Steuerzuflüsse in laufender
Rechnung.

Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Ausgabenhöhe ist die Anzahl
der Versorgungsempfänger. Bekanntlich kommt die Babyboomer-Generation
in die Rentenjahre. Deshalb gibt es seit Langem die Sorge, dass die
öffentlichen Haushalte mit vielen neuen Rentenzugängen überfordert
sein könnten. Was den Bund betrifft, gibt es stattdessen aber sogar
eine gewisse „Entspannung“. Dort sinkt die Zahl der
versorgungsberechtigten Beamten, Richter, Soldaten und
Hinterbliebenen bis 2050 deutlich um rund 42 Prozent von heute rund
650.000 auf etwa 380.000 im Jahre 2050.
Die Ursache dafür ist, dass der Bund auch für die ehemaligen Beamten
bei der Bundespost und der Bundesbahn mitverantwortlich ist. Außerdem
gibt es pensionsberechtigte Personen, die vor dem Ende des zweiten
Weltkriegs Beamte waren, und es gibt Sonderversorgungen für
Staatsbeschäftigte der ehemaligen DDR. Alle diese Personengruppen
werden mit der Zeit immer weniger, Gevatter TOD ist hier der
natürliche Problemlöser.

Ein gegenläufiger Trend ist, dass seit dem Ende der Finanzkrise
wieder viele neue Beamte eingestellt wurden, und dass jede Tarifrunde
mit einer Erhöhung der Beamtenbezüge später auch zu höheren Pensionen
führt.

Auch wenn die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger beim Bund künftig
deutlich abnimmt, steigen die Pensionslasten daher trotzdem:
Der Höchststand wird dem Sechsten Versorgungsbericht zufolge in den
Jahren um 2040 mit fast 25 Mrd. Euro erreicht werden: rund 10
Milliarden Euro mehr als 2015.

„Zehn Milliarden Euro: Das ist immerhin etwa der Betrag, für den eine
Volkswirtschaft schon eine völlig neue Basistechnologie entwickeln
könnte“, bemerkt diz-Volkswirt Leander Hollweg dazu.
Zudem sind die genannten Ausgaben unvollständig: Man muss nämlich die
Beihilfen zur Krankenversicherung hinzurechnen, die Beamte – die
ehemaligen Bahn- und Postbeamten eingeschlossen – auch im Rentenalter
bekommen. Diese Beihilfen entsprechen etwa einer 15 prozentigen
Kostenerhöhung. Zudem hat der Bund begonnen, neben den
liquiditätswirksamen Ausgaben auch noch thesaurierte Rückstellungen
im Rahmen von Sondervermögen zu bilden. Das ist sinnvoll – aber
rechnet man diesen Aufwand mit ein, so betragen die Pensionslasten
des Bundes tatsächlich heute schon jährlich rund 25 Milliarden Euro.
Dies ist in einer anderen Publikation aus dem
Bundesfinanzministerium (BMF)nachzulesen, dem „Finanzbericht 2020“.
Weil sich dort keine ausreichende Begründung für die erhebliche
Abweichung vom Versorgungsbericht findet, hat die diz AG beim BMF
nachgefragt. Das BMF hat daraufhin den Sachverhalt bestätigt: die
tatsächliche Hausbelastung geht heute also schon weit über die
angeblich moderaten 2 Prozent hinaus.

Versorgungslasten treffen vor allem die Bundesländer

Die Mehrzahl der Beamten arbeitet allerdings in den Ländern. Von rund
1.275.000 pensionierten Beamten und Richtern bei Bund, Ländern und
Gemeinden waren 738.000, also 58 Prozent, Landesbeamte.
Die Besoldung und die finanzielle Vorsorge für Pensionsansprüche
werden seit 2005 ausschließlich von den Ländern selbst geregelt.
Entsprechend unterschiedlich drücken die Pensionslasten auf die
laufenden Landeshaushalte. Leider sind die verfügbaren Übersichten,
die alle Bundesländer miteinander vergleichen, schon zehn Jahre alt.
Die Vergleichsberechnungen stammen aus einer Studie des Bundes der
Steuerzahler Deutschland. Weil es sich aber um langfristige Trends
handelt, haben die Zahlen durchaus eine Aussagekraft:
Zwischen den einzelnen Bundesländern zeigen sich darin erhebliche
Unterschiede beim Anteil der Pensionsausgaben – ohne Beihilfen – an
den Gesamtausgaben der jeweiligen Bundesländer. Spitzenreiter war
demnach das Saarland, in dem über 10 Prozent der Ausgaben auf reine
Beamtenpensionen entfallen. Die neuen Bundesländer, die als Teil der
früheren DDR keine entsprechende Beamtenversorgung kannten, wachsen
hingegen nur langsam in die Problematik hinein. Für die einst in
West- und Ostberlin geteilte Hauptstadt errechnete sich vor zehn
Jahren mit einer Versorgungsquote von 5,6 Prozent eine mittlere
Position.

Hessen: Transparenz, aber keine Entwarnung

Hessen belegt mit knapp 9 Prozent einen Platz im oberen Mittelfeld,
ist aber etwa gleichauf mit den Flächenländern Baden-Württemberg und
Niedersachsen.

Eine Besonderheit in Hessen ist der große Anteil der Beamten im
höheren Dienst. Kein anderes Bundesland hat so viele Spitzenbeamte
wie Hessen!

Andererseits: Die Anzahl der Beamten pro Einwohner ist in Hessen
niedrig, verglichen mit den anderen westlichen Bundesländern. Und die
Höhe der Beamtengehälter ist vergleichsweise moderat.
Kostentreiber bei den Versorgungslasen sind die jährlichen Neuzugänge
in die Rente, durchschnittlich rund 1.200 jährlich. Der stärkste
Anstieg mit 2.400 neuen Pensionären fand allerdings schon 2016 statt.
Daraus ergibt sich nach einer Projektion des hessischen
Finanzministeriums aus dem Jahr 2017, dass die jährlichen
Versorgungsausgaben von 2,555 Mrd. EUR in 2015 auf 4.316 Mrd. EUR in
2032 wachsen. Auch in dieser Projektion sind die Beihilfen nicht
enthalten. Tatsächlich dürften den hessischen Staatspensionäre also
nicht wie vom Ministerium veröffentlicht, aktuell rund 3 Mrd. EUR
zufließen, sondern knapp 3,5 Mrd. EUR. Im Jahr 2032 wird der Zufluss
fast 5 Mrd. EUR betragen. Ohne die Beihilfen ergibt sich eine
durchschnittliche jährliche Ausgabenerhöhung bis 2032 von 3,14%
gegenüber dem Vorjahr. Das könnte durch jährliche
Steuermehreinnahmen, die erfahrungsgemäß auch in dieser Größenordnung
eintreten, noch aufgefangen werden. Unter Einbeziehung der Beihilfen
aber dürfte die Steigerung der Pensionslast höher sein, als an
Steuerzuwachs erwartet werden kann.

In Hessen erkennt man mit Beginn der 2030er Jahre eine wieder
zunehmende Ausgabendynamik. Dafür spart das Land Hessen heute schon
in zwei Vorsorgefonds, die bis 2030 auf 10 Milliarden Euro
angewachsen sein sollen. Das ist im Ländervergleich vorbildlich, doch
es werden eben auch noch einmal weitere 140 Millionen Euro jährlich
dafür gebunden – was dennoch nicht ausreichen wird, um die
steigenden Lasten ab der dritten Dekade haushaltsneutral abzufedern.
Vorbildlich ist auch, dass Hessen seine Finanz-und Ertragslage mit
einem jährlichen Geschäftsbe-richt für die Bürger transparent macht.
So sind die Ausgaben für die Beihilfen zumindest angeführt, sie
werden nur leider nicht unmittelbar in die Übersicht zu den
Beamtenpensionen aufgenommen.

Berlin: dauerhaft 10% des Haushalts für Pensionäre

Anders in Berlin: Dort verweigert die Finanzverwaltung für Finanzen
sogar dem Abgeordnetenhaus aktuelle Angaben und Prognosen zu den
Beihilfen. Michael Weidenhammer, Leiter „Grundsatzangelegenheiten der
Personalpolitik“ begründet dies damit, „dass die Gewerkschaften
daraus Rückschlüsse ziehen könnten, welche Lohnsteigerungen wir für
kommende Tarifverhandlungen schon gedanklich vorweggenommen haben.“
Eine ähnliche Größenordnung von knapp 15 % wie in Hessen räumt er
jedoch ein und meint nur: „Wir kennen die absoluten Zahlen.
Prozentuale Aufschläge haben wir noch nie berechnet, doch nach meinem
Dafürhalten sind es etwas weniger als 15%.“

Der Versorgungsbericht, den die Senatsverwaltung dem Abgeordnetenhaus
laut Gesetz alle zwei Jahre vorlegen muss, wird nicht nur durch diese
Leerstelle zu einem weitgehend unbrauchbaren Zahlenwerk. In gleicher
Weise gilt dies für ein umfängliches Gutachten zu den künftigen
Pensionslasten, das der Senat im März 2019 von der
Unternehmensberatung Deloitte Consulting GmbH erstellen ließ. Dort
werden für das laufende Jahr 2020 Versorgungsausgaben von 2,057 Mrd.
EUR erwartet. Die diz AG schätzt sie hingegen auf 2,687 Mrd. EUR,
also 630 Millionen EUR höher! Und für 2030 beträgt die
Schätzdifferenz bereits fast eine Milliarde EUR – statt 2,740 Mrd.
EUR bei Deloitte stehen in der Rechnung der diz AG 3,703 Mrd. EUR.
Die diz AG berücksichtigt nämlich unter anderem erstmals auch
Ausgaben, die aus dem AAÜG Altersansprücheübernahmegesetz noch für
ehemalige Beamte aus Ostberlin zu begleichen sind sowie die Dynamik
des Vorsorgefonds, in den voraussichtlich bis 2030 pro Jahr 80,4
Millionen Euro einzuzahlen sind.

Milliardenversorgung auch für die Angestellte

Neben diesen in herkömmlichen Prognosen fehlenden Angaben muss nach
Auffassung der diz AG noch ein weiterer wichtiger Sachverhalt
einbezogen werden, den nach Wahrnehmung der diz AG keine Regierung
transparent macht: die Zusatzversorgung für die Angestellten im
öffentlichen Dienst. Im Mittelpunkt dieses Systems steht die VBL
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Rund 2,5 Millionen
Angestellte erhalten darüber – zusätzlich zur gesetzlichen Rente –
eine Art Betriebsrente. Die Beschäftigten leisten dazu nur einen
recht geringen Eigenanteil. Auch die Mitarbeiter in kommunalen
Eigenbetrieben profitieren davon. Neben der VBL gibt es zudem noch
weitere Kassen. Das Beitragssystem besteht aus Elementen des
Umlageverfahrens, der Kapitaldeckung und aus Sanierungsgeldern; für
die alten und neuen Länder gelten unterschiedliche Varianten.
Jedenfalls haben die öffentlichen Arbeitgeber dafür laufend hohe
Einzahlungen in die VBL zu tätigen. Eine Statistik zu diesen
Einzahlungen und welche laufenden Beträge davon auf den Bund sowie
die einzelnen Länder entfallen, ist nicht erhältlich. Bekannt sind
jedoch zumindest die jährlichen Gesamtausgaben der VBL und deren
grobe Verteilung zwischen dem Bund einerseits und insgesamt den
Ländern auf der anderen Seite.

In 2020 dürften 5,9 Milliarden EUR über die VBL zur Auszahlung
kommen, in zehn Jahren sollen es schon 7,5 Mrd. EUR sein. Nur und 5
Prozent dieser Ausgaben fließt an ehemalige Bundesangestellte. Die
Hauptlast tragen also wiederum die Länder.

In Berlin hat die Senatsverwaltung auf Anfrage der diz AG jetzt
erstmals eine Angabe zu den eigenen Einzahlungen in die VBL gemacht:
in 2020 werden es rund 200 Millionen EUR (196,1, Mio EUR) und damit
fast 8 Prozent mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre sein.
Da die Zahl der Berliner Staatsdiener wieder kräftig steigt, ist es
nach Meinung der diz AG gerechtfertigt, diese Steigerungsrate auch
für die nächsten zehn Jahre fortzuschreiben, so dass sich die
jährlichen Zusatzausgaben für angestellte Beschäftigte bis 2030 mehr
als verdoppeln könnten (418 Mio EUR).

Trotz jener Ausgabenposten, die in den herkömmlichen Übersichten
nicht aufgeführt werden, wird der Berliner Landeshaushalt aber wohl
nicht komplett aus dem Ruder laufen: Die gesamten Versorgungslasten
dürften nach diz-Schätzung mit jährlich rund 3 Prozent etwa ebenso
schnell steigen wie die zu erwartenden Steuereinnahmen. Mit rund 10
Prozent Anteil an den Einnahmen des Landes Berlin ist und bleibt die
Versorgungsquote aber doppelt so hoch, wie sie noch vor zehn Jahren
im Ländervergleich geschätzt worden war. Weder für Steuersenkungen
noch für mehr Investitionen wird Spielraum sein. Schon für 2020 und
2021 reduzierte der Berliner Senat seine ursprünglich hochfliegenden
Investitionspläne um 161 bzw. 182 Mio. EUR, und, so erklärte
Finanzsenator Dr. Michael Kollatz im November 2019:“mit Sicht auf
2023 verbleibt eine Haushaltsdelle von ca. 200 Mio. EUR“.

Angesichts der unzureichenden Vorsorge für die Altersbezüge der
ehemaligen Staatsdiener warnt diz-Vorstand Thorsten Kircheis, „dass
es keine Einbeziehung der Beamten in eine sogenannte
Bürgerversicherung für alle Beschäftigten geben darf, solange die
staatlichen Schuldner dafür nicht ausreichende Rücklagen einzahlen.
Anderenfalls wäre dies ein Riesen-Betrug an den aktiven
Beitragszahlern der Privatwirtschaft.“

Quellenangaben und Graphiken hierzu sind bei der diz AG abrufbar und
werden in Kürze auch auf der diz-Interseite verfügbar gemacht:
https://www.diz.ag/downloads/

Pressekontakt:

diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG,
Landsberger Allee 366, 12681 Berlin
Leander L. Hollweg
Unternehmenskommunikation und Volkswirtschaft
Tel.: 030-565925-288
E-Mail: L.Hollweg@diz.ag

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/120168/4509406
OTS: diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und
Pensionslösungen AG

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