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ABiD e.V. fordert höhere Schonvermögen in der Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung

„Bei der Bedürftigkeitsprüfung sollten Rücklagen für Rente und Wohnen unberücksichtigt bleiben!“

Mit der Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ soll auch in der Sozialhilfe, explizit der Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung, das Schonvermögen erhöht werden. Allerdings soll es bei Empfängern von Leistungen nach SGB XII im Gegensatz zu Arbeitsuchenden lediglich auf 10.000 Euro angehoben werden. Dies hält der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland für zu wenig, wie ABiD-Sozialberater Dennis Riehle in einer aktuellen Stellungnahme mitteilt: „Warum hier Unterschiede zwischen dauerhaft erwerbsgeminderten Sozialhilfe-Beziehern und Langzeit-Arbeitslosen gemacht werden sollen, erschließt sich mir nicht. Denn immerhin treffen die Argumente, mit denen das unantastbare Vermögen von Bürgergeld-Empfängern erhöht werden soll, in gleicher Weise auf Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch zu. Insofern rechtfertigt sich die verschiedene Handhabung aus Gerechtigkeits- und Gleichheitsgründen in keiner Weise“, erklärt der 37-Jährige und fügt an: „Schlussendlich müssen in der Bedürftigkeitsprüfung größere Summen unberücksichtigt bleiben!“. Riehle verweist insbesondere darauf, dass auch dauerhaft Erwerbsgeminderte das Recht haben sollten, für die Altersversorgung mehr Rücklagen bilden zu dürfen: „Auch sie werden im späteren Rentenbezug in der Regel nicht genügend Geld erhalten, um den Alltag bestreiten zu können“.

Er meint weiter: „Dann sind sie wiederum auf Transferleistungen angewiesen. Weshalb sollte man ihnen dann nicht schon in den Jahren zuvor die Möglichkeit geben, etwas für später zurückzulegen und einen eigenverantwortlichen Beitrag zur Absicherung des Lebensabends leisten zu können?“, fragt Riehle. Zudem könne es auch bei dauerhaft Erwerbsgeminderten zu unvorhersehbaren Krisen kommen, für die der Aufbau eines gewissen Polsters absolut sinnvoll sei: „Ich denke da beispielsweise an drastisch steigende Mieten, hohe Aufwendungen im Pflegefall oder unerwartete Gesundheitsausgaben, die bei dieser Personengruppe aus vornehmlich chronisch kranken und behinderten Menschen sehr wahrscheinlich sind“. Der Sozialberater sagt hierzu: „Zwar lässt die derzeitige Rechtslage bereits ein Schonvermögen für Investitionen zu. Diese müssen aber absehbar sein und bald erfolgen, was eben keine langfristigen Eventualitäten umfasst“. Riehle hält zudem den Wert von 10.000 Euro als Pauschale für zu niedrig und zu starr: „Wenn jemand aus eigenem Zutun etwas für schlechte Zeiten zurücklegen kann, sollte das honoriert und flexibler ermöglicht werden“, so Pressesprecher Riehle abschließend.

Die Sozialberatung des ABiD e.V. kann bundesweit kostenlos in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen auf www.abid-ev.de.

Dennis Riehle Pressesprecher
Sozialberater Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Vertreten durch: Marcus Graubner
Kontakt: Telefon: +49 (0) 30 27 59 34 29
Telefax: +49 (0) 30 27 59 34 30
E-Mail: soziales@abid-ev.de
Web: https://www.abid-ev.de/