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Dammbruch in Brasilien / Von sechs auf 1000 Mandanten – SPG Law und Göhmann erweitern die Klage gegen den TÜV Süd

Hannover (ots) – Zum Jahrestag des Dammbruchs einer Eisenerzmine nahe der
brasilianischen Kleinstadt Brumadinho am 25.01.2019 mit 256 Toten und
verheerenden Umweltschäden, erweitern die deutsche Kanzlei Göhmann und die
englische SPG LAW ihre Klage gegen die TÜV SÜD AG als Verantwortliche für
Verhaltensweisen der TÜV SÜD Bureau, ihr brasilianisches Tochterunternehmen.

Anhand der mittlerweile abgeschlossenen Ermittlungen der brasilianischen
Staatsanwaltschaft und eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses lässt
sich der Ablauf der Katastrophe wie folgt rekonstruieren:

Durch den Bruch des noch vier Monate zuvor von der TÜV SÜD Bureau als sicher
eingestuften Dammes am 25.01.2019, kurz nach Mittag, wurde eine Lawine
ausgelöst. Die 13 Millionen Kubikmeter hochgiftiger Minenschlamm verschütteten
Gebäude auf dem Minengelände, Siedlungen in der Nähe von Brumadinho, verseuchten
das Trinkwasser und töteten mindestens 256 Menschen. Das Ökosystem des Flusses
Paraopeba gilt seitdem als zerstört.

Im Juli 2019 verurteilte ein brasilianisches Gericht die Betreiberfirma Vale
S.A., für alle Schäden aufzukommen.

Viele Angehörige der Opfer sehen die Verantwortung für das Unglück aber nicht
allein bei Vale S.A., sondern in gleichem Maße bei der deutschen TÜV SÜD AG. Das
Gutachten von deren brasilianischer Tochtergesellschaft vom September 2018
stellte die Grundlage für die Betriebsgenehmigung des Dammes dar, listete aber
bereits eine Reihe von Mängeln auf. Dennoch zertifizierte es die
Standfestigkeit. Die Menschenrechtsorganisation ECCHR, die ebenfalls
Strafanzeige gegen die TÜV SÜD AG erstattet hat, wirft gleichfalls den Prüfern
vor, dem Damm wider besseren Wissens Stabilität bescheinigt und damit die
Katastrophe ermöglicht zu haben. Die Kanzlei Göhmann hat bereits im Oktober 2019
die erste Klage im Namen von sechs Mandanten beim Landgericht München gegen die
TÜV SÜD AG eingereicht. „Diese Freigabe des Staudamms durch die TÜV-Prüfer hätte
niemals erteilt werden dürfen.“ sagt Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen,
verantwortlicher Göhmann-Partner. „Die bescheinigte Stabilität war zu dieser
Zeit nicht gegeben. Wir sehen ein Fehlverhalten sowohl des TÜV SÜD Bureau wie
auch der deutschen Muttergesellschaft, die ihre brasilianische Tochter in dieser
Sache an der kurzen Leine geführt hat. Das führt zu einer gesamtschuldnerischen
Haftbarkeit der Konzernmutter in Deutschland“.

Die Anzahl der Klienten der hannoverschen Anwälte wird sich jetzt drastisch
erhöhen. „Die in München erhobene Klage ist nur der Anfang. SPG LAW und Göhmann
haben in dieser Angelegenheit ca. 1000 individuelle Personen und mehrere
Gemeinden als Mandanten. Die jetzt zur Verfügung stehenden Ergebnisse der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Brasilien belegen eindeutig die
Versäumnisse des TÜV Süd. Nachdem jetzt die Finanzierung steht, werden
sukzessive für die weiteren Mandanten die Klagen erhoben, wenn es nicht zu einer
einvernehmlichen Lösung kommt. Ich gehe von einer Gesamtforderung gegenüber der
TÜV Süd AG von nicht unter 20 Millionen Euro, allein für moralischen
Schadensersatz bei den Familien, aus. Schadensersatz für die Beseitigung der
Umweltschäden ist derzeit unübersehbar“, erklärt Rechtsanwalt Ulrich von
Jeinsen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen
Göhmann Rechtsanwälte & Notare
Tel.: +49 (0)177 6051132
E-Mail: sekretariat.vonJeinsen@goehmann.de

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