Sonntag, Mai 19, 2024
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Telematik-basierte Tarife

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Mit Sonderkündigungsrecht zu günstigem Kfz-Versicherer wechseln

  Nicht aus Versehen auf Sonderkündigungsrecht verzichten Wie funktioniert Wechsel nach dem 30. November? Mit Telematik zusätzlich sparen Seit zwei Jahren gehört Inflation wieder zum Alltag. Sparen rückt immer stärker in den Fokus. Genau der richtige Moment, um seine Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Oft laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss also dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht - auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen. Doch selbst bei einem günstigeren Beitrag, verglichen mit dem aus dem letzten Jahr, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Ausschlaggebend ist laut...

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