Freitag, Mai 10, 2024
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EA288-Abgasskandal: OLG Naumburg sieht auch bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator unzulässige Abschalteinrichtungen

Erkrath (ots) Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es beabsichtigt, dem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretenden Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz zuzusprechen. Der Grund: Das Fahrzeug des Klägers, ein VW T6 Multivan mit dem EA288-Dieselmotor und Abgasreinigung per SCR-Katalysator, verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Vorhandensein dieser unzulässigen Funktionen, mit Hilfe derer in erster Linie der Prüfstand "überlistet" werden soll, konnte die Klägerseite nach Ansicht des Gerichts in hinreichender Art und Weise belegen (OLG Naumburg Beschluss vom 19.07.2021, Az. 8 U 11/21) Unterschiedliche Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sind unzulässig I Rogert & Ulbrich schlägt VW mit den eigenen Waffen Mit Hilfe erst kürzlich veröffentlichter Volkswagen-interner Dokumente sowie einem von der VW AG selbst eingeholten Gutachten gelingt es der auf den...

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