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Wildtierschutz Deutschland: Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht

Gau-Algesheim (ots) – Während in Wildtierstationen erste Fuchswelpen
eingeliefert werden, veranstalten Jagdvereinigungen im Licht des Vollmonds
landauf, landab ihre Fuchswochen. Ziel dieser revierübergreifenden Jagden ist es
– auch mittels vieler Jäger, die diese Reviere nicht einmal kennen – möglichst
viele Füchse und anderes „Raubwild“ zu töten.

Mit Beginn der Paarungszeit ab Ende November liegen auf der Jagdstrecke mit
großer Wahrscheinlichkeit bereits tragende Füchsinnen und regelmäßig die
Fuchsväter. Die fallen dann später als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien
aus. Insbesondere bei Nachtansitzen ab Mitte Januar besteht eine große Gefahr,
die Fähe mit einem Jungfuchs zu verwechseln und letztendlich ein für die
Welpenaufzucht zwingend erforderliches Elterntier zu töten. Spätestens ab dem
Beginn der Setzzeit der Füchse ist das eine Straftat nach dem Bundesjagdgesetz.

Jäger und Jagdverbände rühmen sich gerne, „waidgerecht“ zu jagen. Waidgerecht
bedeutet nicht nur, konform mit den Gesetzen zu sein, sondern vielmehr auch
stets den ungeschriebenen Regeln der Jagd zu folgen. In seinem Grundsatzpapier
zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2000 erklärt der Deutsche Jagdverband, dass
die ungeschriebenen Regeln dabei den Bereich abdecken, in dem ein jägerisches
Verhalten nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen ist. Im
Folgenden heißt es dann: „Jedenfalls ist keineswegs alles erlaubt, was nicht
ausdrücklich verboten ist. Vielmehr fordern die Grundsätze der Waidgerechtigkeit
eine Selbstbeschränkung des Jägers.“

Für den Fuchs scheint diese Jagdethik nicht zu gelten. Hier billigen Jäger,
Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen
Elterntiere. „Wir fordern die zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern
deshalb auf, durch entsprechende Gesetze oder Schonzeiten unverzüglich den
Schutz von Elterntieren während der Paarungszeit und der Zeit der Jungenaufzucht
zu gewährleisten. Der bisherige „Elternschutz“ über den Paragrafen 22 Absatz 4
Bundesjagdgesetz hat sich dazu nicht bewährt“, erläutert Lovis Kauertz,
Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Es kann doch nicht sein, dass der
Gesetzgeber sich dermaßen dem Dogma der Lobbyorganisationen der Jäger
unterordnet, so dass nicht einmal dieser Mindeststandard des Tierschutzes für
Füchse und andere Beutegreifer gilt.“ +++

Petition „Keine Jagd auf Fuchseltern“: http://chng.it/wM7VKdLXSv
Warum wir uns für Füchse einsetzen:
https://www.wildtierschutz-deutschland.de/fuchs
Erläuterungen zur Fuchsjagd, Literaturquellen: https://tinyurl.com/fuchs20

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz
Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/133267/4518120
OTS: Wildtierschutz Deutschland e.V.

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