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Sicherheitsbranche als systemrelevant anerkennen / Securitas fordert mehr Unterstützung und appelliert an Bundesregierung sowie Ministerpräsidenten der Länder

Berlin/Düsseldorf (ots) – Marktführer Securitas Deutschland unterstützt die Forderung des Branchenverbands Berlin. Die Corona-Krise trifft auch die deutsche Sicherheitswirtschaft hart. Sie ist eine der Branchen, für die die gegenwärtige Entwicklung eine besonders einschneidende und schmerzliche Veränderung ihrer Leistungsmöglichkeiten bedeutet.

Securitas, nach Umsatz, Beschäftigtenzahl oder Leistungsportfolio Marktführer in Deutschland, erhebt zusammen mit dem Bundesverband BDSW eine Reihe von Forderungen, die erfüllt werden müssen, wenn die Sicherheitsdienstleistungsunternehmen diese bisher nicht vorstellbare Herausforderung überstehen und bewältigen sollen. Eine der wichtigsten davon bekräftigt Herwarth Brune, CEO Securitas Deutschland: „Die Sicherheitsbranche muss endlich als systemrelevant anerkannt werden. Unsere Mitarbeitenden zeigen mit Engagement und Qualität – vor Lebensmittelläden oder Apotheken, in Kliniken oder Flüchtlingseinrichtungen – jeden Tag, wie systemrelevant ihre Arbeit für unsere Gesellschaft ist.“

In Briefen an die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder bekräftigte Marktführer Securitas, im Einklang mit dem BDSW, seine Forderungen mit der Bitte um zeitnahe Umsetzung:

– für die Aufnahme in die KRITIS-Verordnung, denn die Sicherheitswirtschaft erbringt durch den Schutz der kritischen Infrastrukturen in den Sektoren nach den §§ 2-8 KRITIS-VO selbst kritische Dienstleistungen im Sinne von § 1 Nr. 3 dieser Verordnung und ist systemrelevant. Deshalb müssen auch die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter unbeschadet von Kontaktsperren Zugang zu allen Einsatzorten haben und für ihre Kinder Notdienste in Kindergärten und Schulen in Anspruch nehmen können. – für Liquiditätshilfen zur Abwendung von Insolvenzen und für Kompensationen gemäß § 65 Infektionsschutzgesetz, denn ohne solche Hilfen würden infolge der zahlreichen Kündigungen von Schutzaufträgen und des Wegbrechens eines großen Teils der Umsätze viele Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, die auch für den präventiven Schutz der öffentlichen Sicherheit unersetzlich sind, verloren gehen. Am Beispiel von Securitas Deutschland, dessen Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter durch Passagier- und Gepäckkontrollen an den Flughäfen entscheidend zur Gewährleistung der Luftsicherheit beitragen, im Öffentlichen Personennahverkehr die Sicherheit der Fahrgäste stärken und bei Großveranstaltungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung präventiv schützen, wird dies besonders deutlich. – für Zahlung des Krankengeldes bereits ab dem ersten Krankheitstag, denn die hohen Krankenstände als Folge der berechtigten Furcht vor Infektionen mangels Schutzausrüstung überfordern die Zahlungsfähigkeit dieser Sicherheitsdienstleistungsunternehmen. – für die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 900 Euro, denn infolge der hohen Krankheitsquoten müssen in erheblichem Ausmaß Aushilfskräfte erkrankte Beschäftigte ersetzen. – für die vorübergehende Regelung von Ausnahmen von der Begrenzung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz, damit trotz der hohen Krankenstände fortbestehende Schutzaufträge insbesondere im KRITIS-Bereich im notwendigen Umfang wahrgenommen werden können. – für die Aussetzung der Voraussetzung der Unterrichtung oder der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und der Freischaltung der Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Bewacherregister, weil die IHKs seit Mitte März Unterrichtungskurse und Prüfungen wegen der Infektionsgefahr ausgesetzt haben und der gesetzlich vorgeschriebene Betrieb des Bewacherregisters durch die § 34a-Wohnsitzbehörden noch immer nur teilweise und unzureichend funktioniert. – für die Bereitstellung von Schutzausrüstung, so dass die Infektionsgefahr bei Einsätzen, bei denen sich Kontakte mit anderen Personen nicht vermeiden lassen, entscheidend gemindert wird.

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