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Die VLH sagt „Danke“

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zollt Menschen in systemrelevanten Berufen Dank und Respekt für ihre Arbeit in der Corona-Krise: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten und dieses Jahr VLH-Mitglied werden, erhalten die Mitgliedschaft 2020 zum Minimalbeitrag von 39 Euro. Zudem entfällt die Aufnahmegebühr.

Systemrelevante Berufe

Zum sogenannten „Personal kritischer Infrastrukturen“, also zu den systemrelevanten Berufen, gehören zum Beispiel Arbeitskräfte im Bereich des Gesundheitswesens, der Energieversorgung und des Sektors Transport und Verkehr. Die Liste ist allerdings noch um einiges länger. Als Grundlage für die Eingrenzung der systemrelevanten Berufe orientieren wir als VLH uns an der Leitlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese finden Sie hier: Leitlinie des Landes NRW (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-per sonal-kritischer-infrastrukturen)

Mitglied werden

Auf http://www.vlh.de finden Interessierte eine VLH-Beratungsstelle in ihrer Nähe, anschließend kann telefonisch ein Beratungstermin vereinbart werden. Exklusiv für 39 Euro erstellen dann die VLH-Beraterinnen und VLH-Berater allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus systemrelevanten Berufen, die sich 2020 für eine VLH-Mitgliedschaft entscheiden, die Einkommensteuererklärung. Außerdem stellen die VLH-Beraterinnen und VLH-Berater sämtliche Anträge auf Steuerermäßigung und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Allen Helfern in der Corona-Krise wird die Aufnahmegebühr für eine VLH-Mitgliedschaft erlassen.

VLH Beratungsbefugnis

Steuererklärung erstellen, Anträge auf Steuerermäßigungen einreichen, Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen, Steuerbescheid prüfen: Gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG berät die VLH nur Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Vermieter im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Außerdem dürfen VLH-Mitglieder ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann berät die VLH auch diejenigen als Mitglied, die zusätzlich diese Einnahmen erzielen:

– Einkünfte aus Kapitalvermögen, – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, – sonstige Überschuss-Einkünfte.

Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro für Ledige bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren betragen.

Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit darf die VLH leider nicht als Mitglied aufnehmen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4572678
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

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