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Ärger um die Mülltonne / Mieter hatten nicht sauber getrennt und mussten deswegen zahlen

Berlin (ots) – Es gibt wohl kaum Wohnanlagen, in denen es nicht gelegentlich zum
Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht
daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen
verteilen dürfen. Doch laut Infodienst Recht und Steuern der LBS sollte man sich
als Mieter hüten, die Regel allzu offenkundig zu missachten, denn dann kann es
teuer werden. (Amtsgericht Frankenthal, Aktenzeichen 3a C 288/18)

Der Fall: Es klappte einfach nicht mit der Mülltrennung in einer
Hausgemeinschaft. Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, so dass der
Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür
legten die Vermieter als Betriebskosten um – und stießen auf den Widerstand
derer, die die Umlage bezahlen sollten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die
Eigentümer aufkommen.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter.
Sie hätten im Vorfeld „hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere
Wertstofftrennung zu erreichen“. Unter anderem seien die Mieter über die Regeln
des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien
Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen. Eine
ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche „den Vorstellungen
und Wünschen des Großteils der Mieterschaft“.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
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