StartGesundheit / MedizinMehr Flexibilität für Pflegegeldempfänger*innen

Mehr Flexibilität für Pflegegeldempfänger*innen

Köln (ots) –

Zum 1. Juli 2022 tritt im Rahmen des Pflegebonusgesetzes auch eine gesetzliche Regelung zur Flexibilisierung der verpflichtenden Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Kraft. Diese bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr zeitliche und räumliche Flexibilität bei wachsender Unterstützung. compass bietet die neue integrierte Beratung direkt an.

Ab dem 01.07.2022 ist es gesetzlich möglich, die für Pflegegeldempfangende verpflichtende Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI neben dem Hausbesuch auch per Videogespräch durchzuführen. Grundsätzlich kann jeder zweite Beratungseinsatz per Videogespräch durchgeführt werden. Der erste Einsatz muss immer als Hausbesuch durchgeführt werden.

„Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber diese digitale Erweiterung der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 in die Umsetzung bringt. Unsere entsprechenden Pilotprojekte zur Ergänzung der Beratung durch digitale Formate sind in den zurückliegenden zwei Jahren sehr erfolgreich verlaufen. Deshalb begrüßen wir diesen Schritt hin zu mehr Flexibilität im Sinne aller Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen, aber auch vor dem Hintergrund des ressourcenschonenden Einsatzes von Pflegefachkräften“, erklärt die Geschäftsführerin der Pflegeberatung compass, Sibylle Angele.

Wer die Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37 Abs. 3 SGB XI, einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Unterstützung. Diese Verpflichtung stellt aber Pflegebedürftige und deren Angehörige oft vor zeitliche und auch räumliche Herausforderungen. Wohnen Angehörige nicht in der Nähe der pflegebedürftigen Person, kostet eine solche Beratung unter Umständen einen Urlaubstag und dies bis zu vier Mal pro Jahr. Nun kann die Pflegeberatung unter Einbeziehung der Angehörigen mit einer Inaugenscheinnahme der pflegebedürftigen Person sowie der Pflegesituation jedes zweite Mal digital per Videogespräch stattfinden. Ausschlaggebend für den Beratungsweg ist Bedürfnis und Bedarf der pflegebedürftigen Person. Sie entscheidet über Hausbesuch oder Videogespräch.

Diese gesetzliche Flexibilisierung schont aber nicht nur Ressourcen bei den Pflegenden und Pflegebedürftigen, sondern auch bei den Pflegeberatenden. Hatte der Gesetzgeber die Beratung im zweiten Quartal 2022 noch ausgesetzt, um in der Pandemie die Ressourcen der Pflegedienstleister zu schonen, ist durch die Digitalelemente in der Beratung nun die Basis für eine stabile Beibehaltung der § 37 Abs. 3 SGB XI-Beratung auch vor dem Hintergrund von Pflegefachkräftemangel und demografischem Wandel geschaffen.

„Das Gesetz ist zukunftsweisend und ermöglicht die Nutzung zweier Beratungswege, welche sich optimal ergänzen: Die Pflegeberatung vor Ort und die Beratung per Videogespräch. Pflegebedürftige und Angehörige können so aus dem besten beider Welten anhand ihrer Bedürfnisse wählen“, erklärt compass-Geschäftsführerin Sibylle Angele.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Pressekontakt:

compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
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