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Handwerker suchen Alternativen zur Lohnerhöhung – 7 steuerfreie Gehaltsextras für glücklichere Mitarbeiter

Taunusstein (ots) –

Steigende Preise und sinkende Kaufkraft: Arbeitnehmer bekommen aktuell immer weniger für ihren Nettolohn. Viele Handwerksbetriebe werden daher täglich mit Forderungen nach einer Gehaltserhöhung konfrontiert. Eine spontane Lohnerhöhung kann sich allerdings nicht jeder Betrieb leisten und viele Arbeitgeber suchen jetzt nach einer Lösung.

„Wer seine Mitarbeiter finanziell entlasten möchte, kann das auch ohne Lohnerhöhung. Es gibt unzählige Möglichkeiten, die die Mitarbeiter genauso glücklich machen – und das sogar steuerfrei“, erklärt Unternehmensberater Robin Steinheimer. Gerne verrät er in diesem Artikel, welche steuerfreien Gehaltsextras finanziell entlasten.

Nur Bares ist Wahres? Nicht bei den Unternehmens-Benefits!

Für Gehaltsextras existieren unterschiedliche Freibeträge. Richtig angewandt sorgen diese dafür, dass alles, was der Arbeitgeber für die Maßnahmen ausgibt, auch bei den Beschäftigten ankommt. Oftmals besteht nicht einmal die zwingende Notwendigkeit, dass die Nutzung vornehmlich dienstlich erfolgt. In jedem Fall gilt jedoch, dass Zusatzleistungen nur steuerfrei sind, wenn sie zusätzlich zum regulären Lohn gewährt werden – nicht anstatt eines Teils davon.

Gutscheine und Sachbezüge als steuerfreie Vorteile für Mitarbeiter

Es bietet sich zum Beispiel an, geldwerte Sachbezüge in Form von Guthaben zur freien Verfügung zu gewähren. Prepaid-Kreditkarten wie die SpenditCard sind bis zu einem monatlichen Guthaben von 50 Euro steuerfrei und werden darüber hinausgehend pauschal besteuert. Zudem ermöglichen sie es, dieses Guthaben für größere Anschaffungen über mehrere Monate hinweg anzusparen.

Ebenso können Mitarbeitern Fahrräder und E-Bikes steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen werden, solange dies zusätzlich zum regulären Gehalt erfolgt. Dies steigert nicht nur die Mobilität, sondern sorgt gleichzeitig für ein nachhaltiges Firmenimage. Besonders familienfreundliche Betriebe können sogar noch einen Schritt weiter gehen und der Familie des Beschäftigten ebenfalls Firmenräder zur Verfügung stellen – auch dies ist ohne zusätzliche Abgaben möglich.

Um technikbegeisterten Mitarbeitern eine Freude zu machen, eignet sich ein neues Smartphone als Mitarbeiter-Benefit. Sofern die Anschaffung unter 800 Euro pro Gerät kostet, kann diese sogar im selben Jahr noch als gewinnmindernde Ausgabe abgesetzt werden, wodurch Arbeitgeber de facto nichts dafür bezahlen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Beschäftigte das Smartphone dienstlich benötigt. Selbst wenn es zu 100 Prozent dem Privatgebrauch dient, fallen keine Steuern an.

Geburtstagsgeschenke als steuerfreies Gehaltsextra – geht das?

Etwas komplizierter ist die Lage bei Sachgeschenken. Hier setzt der Gesetzgeber einen besonderen Anlass beim Arbeitnehmer voraus, damit das Geschenk steuerfrei bleibt. Dies wäre zum Beispiel bei einem Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenk oder nach der Geburt eines Kindes der Fall. Zudem darf der Wert des Geschenks 60 Euro nicht überschreiten.

Mehr Mobilität, gesündere Mitarbeiter, stressfreie Kinderbetreuung – Zuschüsse für Angestellte

Um weiter zur finanziellen Entlastung der Mitarbeiter beizutragen, besteht zudem die Möglichkeit, steuerfreie Zuschüsse für verschiedene Angebote und Leistungen zu gewähren. So kann ein Mobilitätsbudget dazu beitragen, dass Mitarbeiter privat und beruflich mobil bleiben. Dieses wird meist als Gutschein oder Zuschuss für Elektroroller und ÖPNV-Tickets realisiert und kilometerweise oder in Geldeinheiten angerechnet.

Auch Gesundheitsangebote sind grundsätzlich bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 600 Euro steuerfrei förderungsfähig. Dabei gilt jedoch, dass das Geld nachweislich der Gesundheitsförderung zufließen muss. Beispielsweise könnten Diätberatungen, Yoga, Rückentraining oder Raucherentwöhnungskurse davon finanziert werden – der Monatsbeitrag fürs Fitnessstudio hingegen nicht.

Für Elternteile bietet sich zudem die anteilige oder vollständige Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung als Mitarbeiter-Benefit an. Dies ist theoretisch unbegrenzt steuerfrei möglich – ein Höchstbetrag für die Aufwendungen besteht nicht. Jedoch sollte stets im Vorfeld geklärt werden, wie das Geld fließen soll, sobald kein Betreuungsbedarf mehr besteht.

Bei der Steuer sparen, nicht bei den Mitarbeitervorteilen

Mobilität, Gesundheitsförderung, Kinderbetreuung – es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihren Angestellten finanziell entgegenzukommen. Umso wichtiger ist es daher, den Dialog zu suchen und Bedürfnisse zu klären, damit Mitarbeiter an der richtigen Stelle entlastet werden. Auf diese Weise kann jedem Beschäftigten optimal geholfen werden – und das ganz ohne Steueraufwand.

Über Robin Steinheimer:

Robin Steinheimer ist der Gründer und Geschäftsführer der Unternehmensberatung 977.consulting GmbH. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Handwerksbetriebe bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu unterstützen, wobei er von Beginn an alle wichtigen Prozesse implementiert. Weitere Informationen unter: https://www.977.works/

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