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Mehrbelastung für viele Eigentümer:innen erwartet / Mit dem Grundsteuerrechner von ImmoScout24 jetzt die neue Grundsteuer berechnen

Berlin (ots) –

– Preisanstieg für Eigentümer:innen in Ballungszentren erwartet
– Frist gestartet! Welche Unterlagen Eigentümer:innen bis Ende Oktober 2022 dringend brauchen
– Mit dem kostenlosen Grundsteuerrechner von ImmoScout24 ermitteln Eigentümer:innen die künftig zu erwartende Steuerbelastung.

Das kann teuer werden für Eigentümer:innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern. Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer deutschlandweit neu festgesetzt. Eigentümer:innen sind schon jetzt gefordert: Bis zum 31. Oktober müssen alle Eigentümer:innen eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte beim Finanzamt einreichen. Über die Höhe der Grundsteuer ab 2025 entscheiden die Gemeinden mit der Festsetzung des Hebesatzes. Der kostenlose Grundsteuerrechner von ImmoScout24 (http://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/grundsteuerrechner1.html) zeigt, mit welchen Grundsteuerabgaben Eigentümer:innen wahrscheinlich rechnen müssen.

Höhere Grundsteuerabgaben für Eigentümer:innen in Ballungszentren

„Dort, wo die Immobilienpreise aufgrund des knappen Angebots und einer hohen Nachfrage gestiegen sind, werden die Grundsteuerwerte nach der neuen Festsetzung wahrscheinlich höher ausfallen. Das wird insbesondere Menschen mit Immobilien in Ballungszentren und den umliegenden Speckgürteln, aber auch in begehrten Urlaubsregionen treffen. In Zeiten von steigenden Zinsen und anhaltender Inflation, wird die Grundsteuerreform damit zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für viele Eigentümer:innen“, erklärt Dr. Thomas Schroeter, Geschäftsführer von ImmoScout24.

Welche Unterlagen Eigentümer:innen bis Ende Oktober 2022 dringend brauchen

Die Berechnung: kompliziert. Der Aufwand für Eigentümer:innen: enorm. Die Bundesländer folgen bei der Berechnung der Grundsteuer künftig verschiedenen Modellen. Während Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dem Bundesmodell folgen, wandeln Sachsen und das Saarland das Bundesmodell ab. In Baden-Württemberg kommt das sogenannte Bodenwertmodell zum Einsatz, wohingegen in Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern verschiedene Flächenmodelle angewendet werden. In den von den Bundesländern festgelegten Grundsteuermodellen unterscheiden sich die Berechnungsmethode und die Steuermesszahl. Eigentümer:innen brauchen je nach Grundsteuermodell unterschiedliche Unterlagen: Grundbuch- oder Katasteramtsauszug, Kaufvertrag oder Bauunterlagen, Teilungserklärung für Eigentumswohnungen, Aufforderungsschreiben zur Grundsteuererklärung oder Einheitswertbescheid, den letzten Grundsteuerbescheid, Gebäudepolicen und Informationen zum Anbau oder Tierbestand.

„Zur erwarteten Mehrbelastung für Eigentümer:innen kann ein erheblicher administrativer Aufwand dazukommen. Gerade im Hinblick auf den Immobilienmarkt in Deutschland wäre es wünschenswert gewesen, Eigentum attraktiver, statt komplizierter zu machen.“, kommentiert Dr. Thomas Schroeter.

Grundsteuerrechner von ImmoScout24 zeigt, welche Grundsteuer auf Eigentümer:innen zukommt

Die örtlichen Finanzämter berechnen nach Abgabe der Feststellungserklärung die Grundsteuer, die ab 2025 fällig ist. Dafür haben die Finanzämter zwei Jahre Zeit. Mit dem kostenlosen Grundsteuerrechner von ImmoScout24 ermitteln Eigentümer:innen jetzt die zu erwartenden Grundsteuerkosten. Kaufinteressierte nutzen den Grundsteuerrechner vor dem Kauf einer neuen Immobilie, um die neue Grundsteuer vorab in die laufenden Nebenkosten einzukalkulieren.

Der kostenlose Grundsteuerrechner von ImmoScout24 ist hier zu finden: www.immobilienscout24.de/eigentuemer/grundsteuerrechner1.html

In einem kostenlosen Live-Talk am 19. Juli erklären Peter Steinhauer von Vermietet.de und Steuerexperte Wolfgang Wawro, was es für Eigentümer:innen bei der Grundsteuererklärung zu beachten gilt: https://ots.de/UYIreS

Über ImmoScout24

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