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TÜV Rheinland zertifiziert weltweit erstes unbemanntes Luftfahrzeugsystem nach neuer EU-Drohnenverordnung / Kameradrohne von DJI / Vorteile beim Fliegen mit zertifizierten Drohnen

Köln (ots) –

TÜV Rheinland hat die weltweit erste Zertifizierung für eine Drohne gemäß der neuen EU-Richtlinie für zivile unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) vergeben. Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters haben dafür das System Mavic 3 des Herstellers DJI umfassend auf die Einhaltung der Anforderungen für die Drohnenklasse C1 gemäß der neuen Verordnung (EU) 2019/945 geprüft. Zum Umfang der sogenannten EU-Baumusterprüfung in den Laboren von TÜV Rheinland gehörten Merkmale wie mechanische Festigkeit, sichere Steuerbarkeit bei unterschiedlichsten Flug- und Betriebsbedingungen und die Einhaltung des Schallleistungspegels und damit der Lautstärke am Gerät von maximal 83 Dezibel. Um zertifiziert werden zu können, müssen die Systeme der Klasse C1 zudem unter anderem ein Fernidentifizierungssystem und eine zuverlässige Datenübertragung sowie eine Datenschnittstelle für die Geo-Sensibilisierung aufweisen, um Luftraumbeschränkungen einhalten zu können.

„TÜV Rheinland ist offiziell Benannte Stelle. Das bedeutet, dass wir unbemannte Luftfahrzeugsysteme für die Klassifizierung nach den Anforderungen der neuen Verordnung zertifizieren dürfen – eine Erleichterung für Hersteller und Piloten“, sagt Stephan Scheuer, zuständig für das Technische Kompetenzcenter Unbemannte Flugsysteme (UAS) bei TÜV Rheinland. „Für TÜV Rheinland ist diese Zertifizierung auch deshalb etwas Besonderes, weil wir erstmals in unserer 150-jährigen Geschichte ein Luftfahrzeug auf seine Flugsicherheitseigenschaften hin zertifiziert haben.“

Vorteil Zertifizierung beim Fliegen in der Offenen Kategorie A1

Durch die mit der Zertifizierung verbundene C1-Kennzeichnung können UAS der Mavic 3-Serie von DJI nun in der offenen Kategorie A1 fliegen. Dort durften Drohnen dieser Bauart bislang für die meisten Flugmanöver nur mit einer behördlichen Genehmigung des Fluges betrieben werden. Die in der EU-Verordnung für den Drohnenbetrieb definierte Unterkategorie A1 umfasst Umgebungen, in denen das Luftfahrzeug nicht über Menschenansammlungen bewegt wird. Weiterer Vorteil: Piloten von zertifizierten C1-Drohnen müssen beim Flug in der Unterkategorie A1 weder das EU-Fernpilotenzeugnis besitzen noch einen Mindestabstand von 50 Metern zu Personen einhalten, wie es ohne die C1-Klassifizierung vorgeschrieben ist. Die Zertifizierung gilt auch für bereits erworbene UAS der Mavic 3-Serie, sofern die Nutzer die für die C1-Zertifizierung erforderliche Firmware aktualisieren lassen, die entsprechende Kennzeichnung beim Hersteller beantragen und diese nach Durchführung auch vom Hersteller bestätigt wird.

Gemäß EU-Richtlinie sind UAS in die Klassen C0 bis C6 aufgeteilt. Geräte der Klasse C1 müssen unter 900 Gramm wiegen und sind auch für den professionellen Einsatz – beispielsweise Fotografieren und Filmen – beliebt. TÜV Rheinland ist für alle sieben Drohnenklassen von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAKKs) akkreditiert und damit für die Durchführung der technischen Prüfungen befähigt sowie auch vom Luftfahrtbundesamt für die Bewertung und Ausstellung der EU-Baumusterprüfungen benannt.

Weitere Informationen zur Zertifizierung finden Sie auch in der Presseinformation von DJI unter www.dji.com/newsroom/news/dii-granted-worlds-first-c1-certificate-for-mavic-3-series sowie bei TÜV Rheinland unter www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-uas (https://www.tuv.com/germany/de/pr%C3%BCfung-von-uas.html).

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