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Corona trifft Rehabilitation / Die VIACTIV verzeichnet seit Abflauen der ersten Pandemiewelle im letzten Jahr rund 22 Prozent geringere Antragszahlen bei der Rehabilitation als in 2019

Bochum (ots) – Die VIACTIV verzeichnet seit Abflauen der ersten Pandemiewelle im letzten Jahr rund 22 Prozent geringere Antragszahlen bei der Rehabilitation als in 2019. Grund genug, sich veränderte Zahlen und Prozesse während der Pandemie genauer anzusehen.

Nach einer Gelenkersatz-Operation wie Hüfte oder Knie schließt sich fast immer eine Anschlussrehabilitation an. Das bedeutete in der Rückschau im April 2020 über 50 Prozent weniger Rehabilitationsmaßnahmen in diesem Segment als im Vorjahr bei der VIACTIV.

Erhöhte OP-Taktung führte zu Engpässen

Phasenweise wurde zwischen den Pandemiewellen die OP-Taktung im Krankenhaus wieder drastisch erhöht, um die verschobenen Operationen nachzuholen. Das führte vorübergehend zu Engpässen bei der Terminvereinbarung mit den Rehabilitationseinrichtungen. Aufnahmen waren nicht so schnell wie sonst möglich. Begrenzte Belegungskapazitäten und die Komplexität der erforderlichen Hygienemaßnahmen aufgrund der Pandemie waren hierfür wesentlich. „Die VIACTIV beschäftigt in ihrer Rehabilitationsabteilung speziell geschulte Mitarbeitende, die mit unseren Kooperationskliniken eng vernetzt sind. So konnten wir dort einen schnelleren Aufnahmetermin als in anderen Kliniken ermöglichen“, sagt Christiane Feegers, Leiterin Fachbereich Rehabilitation bei der VIACTIV.

Bei allen Beteiligten bestand anfangs große Unsicherheit, welche Hygienekonzepte in der Reha-Einrichtung erforderlich sind und vor allen Dingen, wer notwendige Testungen durchführt und wie lange diese gültig sein sollten. Hinzu kam die Gretchenfrage: Wer bezahlt?

Hausärzte als auch Rehabilitationseinrichtungen wollten die zwingend notwendigen Testungen nur dann vornehmen, wenn der Versicherte die Kosten hierfür zahlte. Für die VIACTIV bestand anfangs ebenfalls keine rechtliche Möglichkeit, Versicherten diese Aufwendungen zu erstatten. Für Versicherte überstiegen die Kosten von 50 bis 70 Euro in Einzelfällen ihre eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten Aber: Ohne negative Testung erfolgte keine Aufnahme in der Rehabilitationseinrichtung. Versicherte saßen quasi zwischen allen Stühlen.

Entlastung für Versicherte bei Testkosten

„Mittlerweile sind die gesetzlichen Regelungen hierzu eindeutig und belasten Versicherte finanziell nicht mehr“, so Christiane Feegers. Zwischenzeitlich gab es zahlreiche Updates zu den Personengruppen und Anlässen von Testungen. Auch die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes hinsichtlich der Testung von Menschen mit oder ohne Symptomen änderten sich mit der Modifizierung der jeweiligen Testverordnung. Die Kosten werden aktuell direkt entweder bei Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte durch die Arztpraxen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder durch die Veranlassung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) direkt mit der KV (Kassenärztliche Vereinigung) als Sachleistung abgerechnet.

Dies ist aber nur eine Facette aus dem vergangenen Jahr. Besondere, von der zuständigen Landesbehörde deklarierte Rehabilitationskliniken mussten Covid-19-Patienten mit leichteren Krankheitsverläufen aus den Krankenhäusern übernehmen und betreuen. Für herkömmliche Reha-Patienten war dann keine Aufnahme möglich.

Auch nach mehr als einem Jahr der andauernden Pandemie stellen die Mitarbeitenden der VIACTIV-Rehabilitationsabteilung fest: Die Angst, sich mit Covid-19 anzustecken, lässt weiterhin viele Reha-Patienten generell zögern, eine Maßnahme zu beantragen oder eine bereits bewilligte Maßnahme durchzuführen. Diese Angst treibt auch Versicherte um, die häufig unter chronischen Erkrankungen leiden und auf Anraten des Arztes dringend eine Rehabilitation beantragen sollten.

Den ausführlichen Hintergrundbericht der VIACTIV finden sie hier: https://www.viactiv.de/presse-und-medien/hintergrund/corona-meets-rehabilitation

Pressekontakt:

Georg Stamelos
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