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Bundesverkehrsministerium muss ZDF-Journalist Auskunft zu Bußgeldern im Diesel-Skandal geben

Mainz (ots) – Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
muss das Bundesverkehrsministerium einem ZDF-Journalisten Fragen im Zusammenhang
mit dem Diesel-Skandal beantworten. Unter anderem muss die Behörde Auskunft
geben, ob sie geprüft hat, Geldbußen gegen Autohersteller verhängen zu können,
und wenn ja, in welcher Höhe. Bundesverkehrsminister Scheuer muss zudem die
Frage beantworten, ob er tatsächlich gegenüber dem Vorsitzenden der Daimler AG
Bußgelder angedroht hatte, die er dann nie verhängte. Dies hatte der SPIEGEL
berichtet.

Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ ging daraufhin dem Verdacht nach, das
Bundesverkehrsministerium verzichte zugunsten der Automobilindustrie auf
Geldbußen und damit auf Staatseinnahmen in Milliardenhöhe. Ein „Frontal
21“-Redakteur, der auch für die Internetplattform Legal Tribune Online (LTO)
tätig ist, stellte dazu der Behörde eine Vielzahl von Fragen.

Nachdem das Ministerium die Auskunft verweigerte, verklagte der Journalist die
Behörde in einem gerichtlichen Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin
bejahte den Anspruch, das Ministerium legte zunächst Beschwerde ein, die das
Oberverwaltungsgericht jetzt zurückwies. Das Gericht hat damit die umfassenden
presserechtlichen Auskunftsansprüche letztinstanzlich anerkannt (OVG 6 S 59.19).

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