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Sicher mit Bohrmaschinen arbeiten

Köln (ots) –

Fast jeder hatte schon mal eine Bohrmaschine in der Hand. Bohrmaschinen sind nahezu in jeder Wohnung und in jedem Betrieb zu finden. Der Umgang mit dem kleinen Kraftprotz ist dabei oft zu sorglos. So bleibt zum Beispiel der zweite Handgriff der Bohrmaschine häufig im Koffer. Sie wird ja nur kurz gebraucht. Doch dann passiert es: Der Bohrer verkantet sich, bleibt ruckartig stehen. Die Maschine schlägt in der Hand um. Oft geht das harmlos aus. Es kann aber auch zu erheblichen Verletzungen führen. In ihrem Magazin „etem“ gibt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Tipps, um Unfällen mit Bohrmaschinen vorzubeugen.

Vor dem Bohren

– Maschine auf Mängel prüfen
– vor dem Einspannen des Bohrers Netzstecker ziehen
– Bohrer fest im Bohrfutter einspannen
– Schutzbrille und Gehörschutz tragen
– Schmuck ablegen, Haare zusammenbinden
– enganliegende Kleidung tragen
– Werkzeug und Anschlusskabel kontrollieren
– keine Handschuhe tragen
– kontrollieren, dass der Bohrfutterschlüssel abgezogen ist

Beim Bohren

– Bohrmaschine mit beiden Händen halten; zweiten Handgriff nutzen
– die Bohrmaschine möglichst nicht stark seitlich versetzt zum Körper halten, stark abgewinkelte Handgelenke vermeiden
– auf sichere Kabelführung achten
– uf einen sicheren Stand achten; nie auf einer Anlegeleiter stehend bohren
– Maschine vor dem Ablegen ausschalten und Stillstand abwarten
– Bohrfutter/Bohrer auslaufen lassen, niemals mit der Hand abbremsen

Nach dem Bohren

– Maschine vom Stromnetz trennen
– Bohrer entnehmen und fachgerecht lagern
– Kabel locker aufwickeln, um Leitungsbrüche zu vermeiden
– Bohrmaschine per Sichtprüfung checken
– Mängel umgehend der Führungskraft melden
– Reparaturauftrag nur an beauftragte und unterwiesene Personen

Betriebe müssen mehr tun

Auch in Betrieben kommen derlei Unfälle immer wieder vor. Allein 2019 wurden im Elektrohandwerk 798 Arbeitsunfälle mit Hand- oder Armverletzungen gemeldet. 153 von ihnen waren Unfälle mit Bohrmaschinen. Bei zwei Dritteln dieser Unfälle kam es zu Verstauchungen und Prellungen. Bei einem Drittel sogar zu Knochenbrüchen oder Bänderverletzungen. Etwa 60 Prozent der Verletzten waren jünger als 30 Jahre.

Deshalb gilt für Betriebe:

– Gefährdungsbeurteilung prüfen: Ist die Handhabung von Bohrmaschinen ausreichend erklärt?
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Bohrmaschinen unterweisen.
– Maschinenbestand auf Vollständigkeit und Funktion prüfen. Dabei ist besonders auf den zweiten Handgriff und Absaugungen zu achten.
– Mithilfe der Bedienungsanleitungen die verbaute Sicherheitstechnik und deren Wirkweise vermitteln.
– Geräte mit fehlender Sicherheitstechnik oder beschädigten Kabeln austauschen. Dabei ist unter anderem auf Sicherheitskupplungen zu achten.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Pressesprecher
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Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
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