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Vorfahrt für minimale bis null Energiekosten / Sonnenhaus-Energietechnik durch stark verbesserte Förderkonditionen des BAFA und der KfW nun noch attraktiver

Straubing (ots) – Minimale Energiekosten für Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom
und Elektromobilität, dazu noch ein hoher Energieautarkiegrad und niedrigste
CO2-Emissionen: All dies bieten Wohngebäude mit Sonnenhaus-Konzept. Die
regenerative Energietechnik erfährt jetzt eine noch deutlich bessere Förderung.
Durch die seit dem 1. Januar 2020 geltenden BAFA-Zuschüsse sowie höhere
Tilgungs- und Investitionszuschüsse der KfW-Bankengruppe ab 24. Januar 2020
zahlen sich die Mehrkosten für die Klima schonenden Anlagen jetzt noch schneller
zurück, wenn sie nicht sogar komplett gefördert werden.

In Sonnenhäusern decken große Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen bei der
gängigen Anlagenauslegung zwischen 50 und 70 Prozent des Energiebedarfs solar.
Zwar wurde in den überarbeiteten Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Innovationsförderung
für Sonnenhaus-Heizungen ersetzt. „Die neue prozentuale Förderung ist für
Bauherren aber mindestens genauso attraktiv“, betont Georg Dasch, 1.
Vorsitzender des Sonnenhaus-Institut e.V.

Für die große Solarthermie-Anlage auf einem Sonnenhaus („Solaraktivhaus“ in der
BAFA-Richtlinie) erstattet das BAFA 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für
Wärmepumpen, die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage solarstromgeregelt
in Sonnenhäusern zum Einsatz kommen, beträgt der Fördersatz 35 Prozent. Mit
diesen Sätzen werden die Mehrkosten für die Anlagentechnik nach Berechnungen des
Sonnenhaus-Instituts zu 80 bis 100 Prozent abgedeckt.

Neue KfW-Förderung tritt am 24. Januar in Kraft

In dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153) hat die KfW die
Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie den Kreditbetrag deutlich erhöht. Die
neuen Förderkriterien treten am 24. Januar 2020 in Kraft. Der maximale
zinsgünstige Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro für
ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus. Die Tilgungszuschüsse wurden jeweils
um 10 Prozentpunkte erhöht. Beim KfW-Effizienzhaus 55 gewährt die KfW nun einen
Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf einen Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro.
Das sind 18.000 Euro je Wohneinheit.

Dazu kann noch ein Zuschuss für die Baubegleitung von 50 Prozent bis maximal
4.000 Euro beantragt werden. „Bei einem Einfamilienhaus sind das circa 2.500
Euro, die dann nochmals zu den 18.000 Euro dazu kommen“, sagt Rainer Körner, 2.
Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts. „Wir empfehlen allerdings, gleich auf
KfW-Standard 40 oder 40 Plus zu gehen. Mit der Sonnenhaus-Technik sind die
besseren Standards leicht zu erreichen und die Förderung ist nochmals deutlich
lukrativer.“ Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus werden 25 Prozent von maximal
120.000 Euro Kreditbetrag erlassen. Das entspricht einem Tilgungszuschuss von
bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Über Details der neuen Förderkonditionen für Neubau und Sanierung informieren
die Fachleute des Sonnenhaus-Instituts. Sie helfen auch bei der Antragstellung.
Kontaktdaten und Informationen über das Sonnenhaus-Bau- und Energiekonzept:
www.sonnenhaus-institut.de.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Heizen mit Erneuerbaren
Energien http://ots.de/0gO40C

Förderübersicht BAFA (Tabelle): http://ots.de/HJHrHk

KfW – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick:
http://ots.de/nwCAdb

Merkblatt zum Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153):
http://ots.de/9aFUY8

Sonnenhaus-Institut e.V.

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PR Sonnenhaus-Institut e.V.
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Rainer Körner
2. Vorsitzender Sonnenhaus-Institut e.V.
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