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BG ETEM definiert branchenspezifische Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für die Filmproduktion

Köln (ots) – Das Coronavirus setzt auch der Filmindustrie zu. Wie können aktuell Filme produziert werden, ohne die Beteiligten der Gefahr einer Infektion auszusetzen? Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat dazu Empfehlungen erarbeitet, die auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beruhen.

Auch Filmproduktionen müssen sich überlegen, wie ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen zwei Personen eingehalten werden kann. Dazu ist die Anzahl der in Räumen anwesenden Personen zu begrenzen bzw. die Raumgröße nach der Anzahl der erforderlichen Personen auszuwählen. Die Räume sind mehrmals täglich für mehrere Minuten zu lüften.

Kann das nicht realisiert werden, empfiehlt die BG ETEM, kleinere Teams zu bilden, die konstant zusammenarbeiten. Ein Wechsel innerhalb der Teams sollte vermieden werden. Die Bildung fester Teams ist einer Organisation mit hoher Personalfluktuation vorzuziehen. Darüber hinaus sollten Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

Allgemein ist die Anwesenheit von Personen am Set auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kontaktdaten der Personen und die Zeitpunkte der An- und Abreise sind zu dokumentieren. Es muss sichergestellt werden, dass möglicherweise infizierte Personen und Personen mit den bekannten Symptomen, wie etwa Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Atembeschwerden das Set nicht betreten.

Für Kontrollen der Maßnahmen vor Ort ist jeweils eine Aufsicht führende Person von Unternehmerin oder Unternehmer zu bestellen und entsprechend zu unterweisen. Die Person sollte zur Kontrolle und Durchsetzung der Maßnahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards mit Weisungsbefugnis ausgestattet werden.

Die Empfehlungen der BG ETEM gehen auch detailliert auf die Organisation, die Unterweisung der Beschäftigten und weitere Bereiche der Filmproduktion ein, wie etwa Tontechnik, Maske oder Requisiten.

Informationen im Internet und telefonische Beratung

Die Empfehlungen zur branchenspezifischen Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für die Filmproduktion können auf der Internetseite der BG ETEM unter www.bgetem.de/corona (https://www.bgetem.de/pres se-aktuelles/themen-und-geschichten/coronavirus-disease-2019-covid-19/branchensp ezifische-praeventionsmassnahmen/filmproduktion) im Bereich „Spezielle Informationen für einzelne Branchen“ heruntergeladen werden.

Fragen werden an der Corona-Hotline der BG ETEM unter der Telefonnummer 0221 3778-7777 von Präventionsexperten beantwortet. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: – 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln http://www.bgetem.de

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rzeugnisse

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