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SWR Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept für planet-schule.de

Stuttgart (ots) –

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat das Telemedienänderungskonzept für planet-schule.de genehmigt. Das Gremium stellte auf seiner Sitzung am 12. Juli 2022 fest, dass die geplanten wesentlichen Änderungen vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.

Das vom Intendanten Professor Dr. Kai Gniffke vorgelegte Telemedienänderungskonzept planet-schule.de wurde vom SWR Rundfunkrat einstimmig genehmigt. Nach umfangreicher Prüfung stellte der Rundfunkrat fest, dass die wesentlichen Änderungen bei planet-schule.de gemäß dem Telemedienänderungskonzept in der marginal angepassten bzw. konkretisierten Fassung vom 21. Juni 2022 den Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.

Der Vorsitzende des SWR Rundfunkrats Dr. Adolf Weiland sagte: „Der Rundfunkrat hat die geplanten Änderungen bei planet-schule.de genau geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie notwendig sind. Das Nutzungsverhalten insbesondere der jüngeren Generation hat sich deutlich gewandelt. Deshalb ist es folgerichtig, dass planet-schule.de Inhalte verstärkt auch auf Drittplattformen verbreiten und eigenständige Video- und Audio-Inhalte anbieten kann.“

Intensive Beratung im Rundfunkrat

planet-schule.de richtet sich an Schüler*innen, Lehrer*innen und andere Interessierte und bietet Informations- und Wissensinhalte für die schulische Bildung. planet-schule ist ein gemeinsames Angebot von SWR und Westdeutschem Rundfunk, wobei dem SWR die Federführung obliegt. Die vom Rundfunkrat beschlossenen wesentlichen Änderungen betreffen die Bereiche eigenständige Audio- und Videoinhalte, Angebote auf Drittplattformen sowie Anpassung der Verweildauern. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens (Dreistufentest) hatte der SWR Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit diese wesentlichen Änderungen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang sie in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.

Der SWR Rundfunkrat hat das von ihm beauftragte Marktgutachten, die eingegangenen Stellungnahmen Dritter, die Ausführungen des Intendanten sowie die Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats in seine Beratungen und die anschließende Entscheidung einbezogen. Der Vorsitzende Dr. Adolf Weiland dankte den Mitgliedern des Ausschusses Recht und Technik, dessen Vorsitzenden Dr. Engelbert Günster, der Arbeitsgruppe Dreistufentest unter dem Vorsitz von Jutta Pagel-Steidl sowie dem Projektteam der SWR Gremiengeschäftsstelle und des Mainzer Medieninstituts für die umfangreiche Vorarbeit.

Telemedienänderungskonzept ergänzt bestehendes Konzept

Der Beschluss des Rundfunkrats, das Marktgutachten sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des SWR Rundfunkrats abrufbar. Nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das zuständige Staatsministerium Baden-Württemberg wird unter www.SWR.de neben dem genehmigten Telemedienänderungskonzept planet-schule.de auch die ausführliche Entscheidungsbegründung des SWR Rundfunkrats veröffentlicht.

Der Dreistufentest zum Telemedienänderungskonzept planet-schule.de war vom SWR Rundfunkrat in seiner Sitzung am 24. September 2021 eröffnet worden. Mit dem Telemedienänderungskonzept werden lediglich Teile des bestehenden Konzepts aus dem Jahr 2010 geändert bzw. ergänzt. Daneben behält das Telemedienkonzept vom Juni 2010 seine Gültigkeit.

Pressekontakt (nicht zur Veröffentlichung):

Geschäftsstelle Rundfunkrat und Verwaltungsrat

Ansprechpartner: Björn Lilienthal

E-Mail: dreistufentest-rundfunkrat@swr.de

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