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Kfz-Versicherung: Selbe Straße, andere PLZ – Beitragsunterschied bis zu 208 Euro

München (ots) –

– Große Beitragsunterschiede aufgrund der Postleitzahl in Hamburg, Berlin und Köln
– Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung z. B. durch Umstufung der Regionalklasse
– 300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Innerhalb derselben Straße variiert der Kfz-Versicherungsbeitrag um bis zu 208 Euro – bei sonst identischen Tarifmerkmalen. Das haben Beispielberechnungen von CHECK24 ergeben.1)

„Viele Versicherer berechnen den Beitrag für die Kfz-Versicherung postleitzahlgenau“, sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Führt eine Straße durch unterschiedliche Postleitgebiete, kann es zu Preisunterschieden kommen.“

In der Bergedorfer Straße in Hamburg beispielsweise zahlt ein Single für die Vollkaskoversicherung (https://www.check24.de/kfz-versicherung/vollkasko/) seines VW Golf VII im günstigsten Fall 577,20 Euro jährlich. Im teuersten Postleitgebiet derselben Straße werden 785,60 Euro fällig. Ein Unterschied von 208,40 Euro nur aufgrund der Postleitzahl. Deutliche Unterschiede gibt es auch in der Landsberger Allee in Berlin (154,80 Euro jährlich), der Frankfurter Straße in Köln (99,20 Euro jährlich) und der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (90,80 Euro jährlich).

„Die Versicherer berücksichtigen bei der Beitragsberechnung unter anderem Unfallschwerpunkte, Fahrverhalten und Diebstahlrisiko“, sagt Michael Roloff. „In Postleitgebieten mit vielen Unfällen müssen Fahrzeughalter*innen deswegen mit höheren Beiträgen rechnen. Mit einem Versicherungsvergleich finden sie auch dort günstige Tarife.“

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung z. B. durch Umstufung der Regionalklasse

Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Regionalklassen. Sie bilden die Schadensbilanz einer Region für die Kfz-Versicherung ab und dienen den Versicherern als Berechnungsgrundlage. Kommt es dabei zu Beitragsanpassungen, kommunizieren Versicherungsunternehmen das in der Regel mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird.

Steigt der Versicherungsbeitrag beispielsweise durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucher*innen ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der neuen Rechnung haben sie vier Wochen Zeit, um zu einer neuen Versicherung zu wechseln und den alten Vertrag zu kündigen – ohne Beachtung der normalen Kündigungsfristen.

300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1) Profil: Versicherungswechsel, Mann (25 Jahre), ledig, Angestellter, VW Golf VII 1.4 TSI (0603/BPX), Erstzulassung: Februar 2019, Erwerb & Halterzulassung: August 2019, Versicherungsbeginn: August 2022, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), 9.000 km/Jahr, Fahrer: nur Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), ADAC, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 4) und Vollkasko (SF 4) mit 500 EUR SB inkl. Teilkasko mit 150 EUR SB, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise, Erstwagen, Halter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, Beispielberechnungen anhand der Verti Klassik – Tabellen zu drei Beispielprofilen unter: http://ots.de/48RzIZ

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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

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